Du möchtest dich weiterbilden – in KI, Digitalisierung oder Online-Marketing – aber die Kurskosten schrecken dich ab?
Dann solltest du das Qualifizierungschancengesetz (QCG) kennen.
Seit Januar 2019 in Kraft, ermöglicht es Beschäftigten in Deutschland, Weiterbildungen mit bis zu 100 % der Kurskosten staatlich gefördert zu absolvieren.
Und das Beste: Auch ein Teil deines Lohns kann während der Lernzeit vom Arbeitgeber erstattet bekommen – je nach Betriebsgröße bis zu 75 %.
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein Bundesgesetz, das im SGB III (§§ 82 ff.) verankert ist. Es wurde eingeführt, um Beschäftigte bei beruflichen Veränderungen durch Digitalisierung, Automatisierung und den strukturellen Wandel der Arbeitswelt zu unterstützen.
Seit April 2024 wurde es nochmal deutlich zugänglicher gemacht – du musst heute nicht mehr nachweisen, dass dein Job konkret gefährdet ist.
Es reicht, dass du dich weiterentwickeln willst.
Zuschuss zum Arbeitsentgelt – während der Weiterbildung kann der Arbeitgeber einen Teil des weitergezahlten Lohns erstattet bekommen.
Das Ziel ist klar: Wer sich rechtzeitig weiterqualifiziert, sichert seinen Arbeitsplatz – und das möglichst ohne finanzielle Hürden.
Mach den ersten Schritt und informiere dich, wie du Unterstützung für deine berufliche Entwicklung bekommst.
Die Förderung wird nicht pauschal vergeben, sondern individuell geprüft.
Und es gibt einen wichtigen Punkt, den viele nicht auf dem Schirm haben: Du kannst nicht einfach selbst einen Kurs buchen und dir die Kosten erstatten lassen.
Der Antrag läuft über deinen Arbeitgeber und die zuständige Agentur für Arbeit – dein Chef muss also mitspielen.
In der Praxis kann sie beinhalten:
👉 Wichtig:
Die genaue Höhe hängt immer vom Einzelfall ab.
Die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz steht dir offen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen auf dich zutrifft:
Die Förderhöhe richtet sich nach der Betriebsgröße des Arbeitgebers.
Hier eine klare Übersicht:
Das Qualifizierungschancengesetz schreibt keine bestimmten Themen vor – entscheidend ist, dass die Weiterbildung über die bisherige Berufsausbildung oder Tätigkeit hinausgeht und für den Arbeitsmarkt relevant ist.
Besonders stark nachgefragt und anerkannt sind derzeit Kurse in diesen Bereichen:
Künstliche Intelligenz & Digitalisierungskompetenz.
Das Qualifizierungschancengesetz ist besonders relevant für:
Finde schnell heraus, welche Optionen du hast und wie du deine Weiterbildung finanziell unterstützen lassen kannst.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist ein deutsches Bundesgesetz (seit Januar 2019 in Kraft, verankert im SGB III), das Beschäftigten ermöglicht, Weiterbildungen staatlich gefördert zu absolvieren. Arbeitgeber können Lehrgangskosten von bis zu 100 % und einen Teil der Lohnkosten während der Weiterbildung von der Bundesagentur für Arbeit erstattet bekommen – abhängig von der Betriebsgröße.
Anspruch haben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder Automatisierung gefährdet ist, die keinen anerkannten Berufsabschluss haben oder deren Ausbildung mehr als vier Jahre zurückliegt. Der Antrag wird vom Arbeitgeber bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt, vor Beginn der Weiterbildung.
Die Förderung hängt von der Unternehmensgröße ab. Kleinbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten können bis zu 100 % der Kurskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts gefördert bekommen. Bei Unternehmen ab 10 Beschäftigten sinken die Quoten auf 50 %, bei 250+ auf 25 % und bei 2.500+ auf 15 % bzw. 10 %.
Gefördert werden Weiterbildungen, die über bisherige Qualifikationen hinausgehen und am Arbeitsmarkt relevant sind. Besonders anerkannte Bereiche sind derzeit: KI und Digitalisierung, Prompt Engineering, Online-Marketing, SEO, E-Commerce und Datenanalyse. Die genaue Anerkennung prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Nein. Weiterbildungen können in der Arbeitszeit stattfinden – in diesem Fall wird der Lohnausfall zum Teil durch die Agentur für Arbeit kompensiert. Viele Kurse lassen sich aber auch berufsbegleitend absolvieren, sodass die Arbeitszeit kaum beeinträchtigt wird.
Der Antrag wird vom Arbeitgeber bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht – vor Beginn der Weiterbildung. Benötigt werden: Angaben zur Beschäftigungssituation, ein Kostenvoranschlag des Weiterbildungsanbieters und eine kurze Begründung des Weiterbildungsbedarfs. Eine Beratung durch die Agentur für Arbeit vorab ist empfehlenswert und kostenlos.
© 2026 AS Bildungsakademie
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